Schlüsselersatz

Viele Versicherer bieten in der Privathaftpflichtversicherung eine Deckungserweiterung für die Haftpflichtansprüche aus dem Abhandenkommen von eigenen bzw. fremden Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. Übernommen werden in einem Schadensfall dann bis zu einer vertraglich vereinbarten Summe die Kosten für Schlossänderungen und vorübergehende Sicherungsmaßnahmen bis hin zum Objektschutz.

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