Gelegentliches Hüten fremder Hunde

Einige Versicherer dehnen den Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung auf die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Hüter von fremden Hunden aus, sofern es sich nicht um gewerbsmäßige Hütung handelt und soweit Versicherungsschutz über eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung des Hundehalters nicht besteht. Die Haftpflicht als Hüter von Kampfhunden wird dann allerdings regelmäßig ausgeschlossen.

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