Ist kein Bestandteil der Privaten Haftpflichtversicherung und muss separat mit abgeschlossen werden.Die Öltank- und Gewässerschadenhaftpflichtversicherung schützt jeden, der einen auf seinem Grundstück befindlichen Öltank besitzt, vor etwaigen Ansprüchen, die aus einem Schaden am Tank entstehen. Der Besitzer des Öltanks haftet für Schäden, die durch den Tank verursacht wurden, unabhängig von einem Verschulden (Gefährdungshaftung).Weitere Informationen siehe Restrisiko
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