Mietsachschäden

Schäden an gemieteten Wohnräumen. Schäden an geliehenen Sachen sind in der Haftpflichtversicherung eigentlich ausgeschlossen. Ausnahme: In der Privathaftpflichtversicherung werden einige Mietsachschäden ersetzt, darunter Schäden an der Bausubstanz oder Wasserschäden am fest verlegten Teppichböden des Vermieters. Ausgeschlossen sind Schäden am gemieteten Inventar, normale Abnutzung und Verschleiß

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