Selbstbewohnte eigene Immobilien Inland

Eigentumswohnung: Für vom Versicherungsnehmer ausschließlich zu Wohnzwecken genutzte Eigentumswohnungen besteht in fast allen Privathaftpflichtversicherungen Versicherungsschutz, sofern sich die Eigentumswohnung im Inland befindet. Sollte die Eigentumswohnung vermietet werden, ist oftmals ein Zuschlag notwendig, aber auch hier gewähren einige Anbieter bereits prämienfreien Versicherungsschutz.Einfamilienhaus: Als mitversichert gilt in der Haftpflichtversicherung die gesetzliche Haftpflicht, wenn der Versicherungsnehmer Inhaber eines im Inland gelegenen Einfamilienhauses ist.

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