Vermietete oder gemietete Immobilien Inland

Einliegerwohnung:Zahlreiche Versicherungen bieten eine Deckungserweiterung im Bereich der Haftpflichtansprüche an, die sich aus der Vermietung einer Einliegerwohnung im selbstgenutzten Einfamilienhaus für den Vermieter ergeben können. Eine Einliegerwohnung unterscheidet sich von einzeln vermieteten Wohnräumen durch einen separaten Eingang und das Vorhandensein einer Koch- und Waschmöglichkeit. Ferienwohnung: Als mitversichert gilt in der Haftpflichtversicherung die gesetzliche Haftpflicht, wenn der Versicherungsnehmer Inhaber einer im Inland gelegenen Ferienwohnung oder eines Wochenendhauses ist. Verschiedene Versicherer erweitern den Versicherungsschutz auch auf das europäische Ausland. Vermietung von Garagen: Als Deckungserweiterung bieten zahlreiche Versicherer die Mitversicherung gegen Haftpflichtansprüche aus der Vermietung von Garagen an. Die Anzahl der mitversicherten Garagen ist meist jedoch zahlenmäßig beschränkt. Garagen, die zum selbstgenutzten Wohneigentum gehören, sind generell in der Privathaftpflicht mitversichert

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