Sog. Kraftfahrzeugschäden sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) ausgeschlossen. Einige Versicherer bieten hier jedoch eine Erweiterung des Versicherungsschutzes an. Mitversichert sind dann oftmals Modellfahrzeuge bis zu einer vertraglich vereinbarten Stückzahl und einer Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h. und einem Gewicht von bis zu 5 kg.
Fenster Schließen