Das Betreiben von Luftsport (Segelflug u.ä.)ist von der Privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen Einige Versicherer bieten den prämienfreien Einschluss von Flugmodellen, unbemannte Ballone und Drachen die nicht durch Motoren und Treibsätze angetrieben werden, deren Fluggewicht 5 Kilogramm nicht übersteigt und für die keine Versicherungspflicht besteht. Die Zahl der mitversicherten Modelle ist oftmals begrenzt.
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