Restrisiko

Hinter dem so genannten Restrisiko verbirgt sich eine Haftpflichtversicherung für Umweltrisiken von Privatleuten.Für private Haftpflichtrisiken (Privathaftpflichtversicherung) gilt nicht der generelle Ausschluss von Schäden durch Umweltrisiken.Stattdessen gilt für die Mitversicherung privater Umweltrisiken Versicherungsschutz nach den Besonderen Bedingungen für die Versicherung der Haftpflicht aus Gewässerschäden im Rahmen der Privat Haftpflichtversicherung, außer Anlagenrisiko (so genanntes Restrisiko).Besonders zu versichern, weil nicht im Restrisiko erfasst, sind allerdings Anlagen von Privatleuten sind Heizöltanks und Abwasserbehandlungsanlagen.Bei vielen Versicherern ist das Gewässerschaden-Restrisiko auch auf Anlagen erweitert worden, die im Privathaushalt gebräuchlich sind, z. B. so genannte Kleingebinde bis 60 l Fassungsvermögen je Stück und 500 l/kg Gesamtmenge oder ohne konkrete Mengenbegrenzung in haushaltsüblichen Mengen. Gemeint sind hiermit wassergefährdende Stoffe, die in jedem Haushalt vorkommen, wie z. B. Farben in Eimern, Motoröl, Benzinkanister, Reinigungsmittel und dergleichen. Da diese Stoffe sich in (Lager-)Behältern befinden, handelt es sich begrifflich um Lageranlagen, die an sich nicht dem Gewässerschaden-Restrisiko unterfallen würden.

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