Eltern von Kindern unter 7 Jahren müssen für deren Schäden nicht aufkommen, sofern sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Um z.B. unnötigen Ärger mit einem Nachbarn zu vermeiden, wenn das nicht deliktfähige Kind dort eine Fensterscheibe eingeworfen hat, bieten einige Versicherer auch für diesen Fall Versicherungsschutz.
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