Wenn es im Antrag vermerkt wurde, gewähren fast alle Versicherer in der Privathaftpflichtversicherung prämienfreien Versicherungsschutz auch für den Partner des Versicherungsnehmers. Das gilt ebenso für die Kinder des Partners. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer mit dem Partner in häuslicher eheähnlicher Gemeinschaft lebt. Für diesen erweiterten Versicherungsschutz ist die Namensnennung des Partners im Antrag notwendig.
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