Tarifauswahl

Zusammenfassung aller für den Versicherer geltenden Regeln, nach denen sich der Beitrag für jedes zu versichernde Risiko errechnet. Achtung nicht jeder Versicherer benutzt identische Bezeichnungen, so kann eine Wohnung unter Wohneinheit, als auch unter Mehrfamilienhaus versicherbar sein.

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Zielgruppe

Eine Zielgruppe ist eine mehr oder weniger genau bestimmte Menge von Personen oder Institutionen, an die sich ein Angebot richtet

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Postleitzahl

Mit Hilfe der Postleitzahl wird das zu versichernde Objekt in eine Tarifzone eingeteilt, durch die die Prämie berechnet wird.

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Quadratmeter

Die Fläche des zu versichernden Objekts in Quadratmetern.

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Versicherungssumme

Soll nicht die vom Versicherer errechnete Summe als Versicherungssumme dienen, können Sie hier die von Ihnen gewünschte Summe eingeben, wodurch Sie unterversichert wären. Unterversicherung bedeutet, die Versicherungssumme in Ihrer Police ist geringer als der tatsächliche Wert Ihres Hausrates. Stellt der Versicherer dies bei einem Schaden fest, kann er die Entschädigung kürzen. Wenn Sie die Klausel Unterversicherungsverzicht vereinbart haben, bedeutet dies, dass keine Abzüge im Schadenfall gemacht werden. Der Versicherer akzeptiert damit, dass er die vereinbarte Versicherungssumme als ausreichend ansieht.

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Selbstbeteiligung

Vertraglich vereinbarte Summe, die der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst trägt und die von der Schadenersatzsumme abgezogen wird. Eine Vereinbarung einer Selbstbeteiligung bewirkt eine geringere Prämie.

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Fahrraddiebstahl

Fahrräder sind in der Hausratversicherung gemäß den Bedingungen versicherte Sachen. Somit besteht Versicherungsschutz gegen die versicherten Gefahren. Durch zusätzliche Vereinbarung der Fahrrad-Diebstahl - Klausel wird Ersatz geleistet, wenn ein Fahrrad gestohlen wird, solange es in Benutzung war und gesichert abgestellt wurde (mit Fahrradschloss) oder wenn es sich in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befand. (Wenn es aus Ihrem eigenen verschlossenen Keller gestohlen wird, ist dies ohnehin versichert.)

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Wohnung ständig bewohnt

Die Wohnung muss ständig bewohnt sein.

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Glasversicherung

Da über die Hausratversicherung das Risiko des Glasbruchs nicht abgedeckt ist (es sei denn, das Glas ist durch eine in der Hausratversicherung versicherten Gefahr wie Brand oder Sturm zerbrochen), empfiehlt es sich für Sie, eine separate Haushaltsglasversicherung abzuschließen. Die Glasversicherung unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von der Hausratversicherung: In der Glasversicherung liegt ein Versicherungsfall vor, wenn die versicherte Glasscheibe zerbrochen ist. Die Schadenursache ist mit Ausnahme der Ausschlüsse unbedeutend.

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Haushalts-Glas

Einige Versicherer ermitteln die Prämie für die Glasversicherung über die Fläche der Gesamtverglasung des Wohnhauses. Bleibt dieses Feld ungesetzt, werden diese Versicherer bei Einschluss Glasversicherung nicht berücksichtigt.

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Elementarschäden

Schäden durch Naturgewalten. In den Sparten Hausrat und Gebäude müssen Elementarschäden extra versichert werden. Im Einzelnen ist dies der Schutz bei, Überschwemmung, Sturmflut, Erdsenkung, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen. Lediglich bei alten Gebäudeversicherungen und Haushaltversicherungen der ehemaligen DDR sind Elementarschäden im Grundpreis inbegriffen.

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Überspannungsschäden

Überspannungsschäden sind atmosphärisch bedingt und entstehen in der Regel durch die mittelbare Auswirkung eines Blitzschlages. Beispiel: Durch einen Blitzschlag in die Antenne kommt es zu einem Überspannungsschaden an einem Fernsehgerät. Grundsätzlich sind solche Schäden in der Hausratversicherung ausgeschlossen, können jedoch durch eine Vereinbarung (Klausel) mitversichert werden. Meist wird eine prozentuale Entschädigungsgrenze festgelegt.

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Rückstau

Rückstau ist durch Hochwasser oder Verstopfung durch die Kanalisation in den Keller gelangendes Abwasser. Es handelt sich hierbei nicht um einen ersatzpflichtigen Schaden im Rahmen der Hausratversicherung. In modernen Häusern wird dem Rückstaurisiko durch den Einbau eines Rückschlagventils begegnet. Ist ein solches Ventil eingebaut, kann man sich bei einigen Versicherern auch gegen die Folgen eines Rückstaus versichern.

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Nutzwärmschäden

Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Nutzwärme ausgesetzt werden.

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Sengschäden

Sengschäden sind nicht ersatzpflichtige Brandschäden, da eine der bedingungsgemäß geforderten Voraussetzungen für einen Brand nicht erfüllt ist. Danach gilt als Brand nur ein Feuer, dass sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Ein typisches Beispiel ist der Sengschaden durch heruntergefallene Zigarettenglut auf dem Teppich. Sengschäden als Folge eines ersatzpflichtigen Brandes werden jedoch von der Hausratversicherung übernommen.

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Diebstahl vov Sachen auf dem Versicherungsgrundstück

Ist nur Versichert, wenn sich die Sachen auf dem Versicherungsgrundstück befunden haben Wird nicht von allen Versicherungsgesellschaften in die Hausratversicherung mit eingeschlossen.

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Kfz Inhalt

Hausrat ist unter bestimmten Voraussetzungen auch in Ihrem KFZ versichert.Beispiel: Sie haben Ihr KFZ in einem Parkhaus abgestellt. Nach dem Einkauf bemerken Sie, dass eine Scheibe eingeschlagen wurde und Ihre Lederjacke vom Rücksitz, sowie einige CDs aus der Ablage gestohlen wurde. Die Hausratversicherung deckt diesen Schaden in der Regel ab.

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Einbruchdiebstahl

Einbruchdiebstahl gehört zu den versicherten Gefahren in der Hausratversicherung. Bei Verlusten durch einfachen Diebstahl besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung, es muss ein Einbruchdiebstahl vorliegen. Einbruchdiebstahl ist gebäudegebunden. Es muss also ein Einbruch in einen Raum Ihres Wohngebäudes erfolgen oder in einem Raum Ihres Wohngebäudes ein Behältnis widerrechtlich geöffnet werden. Werden von Ihrem Balkon, Ihrer Loggia oder Veranda Hausratgegenstände entwendet, dann liegt kein ersatzpflichtiger Einbruchdiebstahlschaden vor, da der Täter nicht in den Raum Ihres Gebäudes eingedrungen ist.

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Wasser aus Aquarien

Schäden, die durch bestimmungswidrigen Wasseraustritt aus einem Aquarium entstehen, sind in der Hausratversicherung nicht mitversichert, da es sich nicht um Leitungswasser handelt. Der Fall des bestimmungswidrigen Wasseraustritts kann bei den meisten Versicherungsgesellschaften durch eine zusätzliche Vereinbarung (Klausel) versichert werden.

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Wertsachen

Wertsachen zählen zum versicherten Hausrat. Wertsachen sind Bargeld, Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten zu Sammelzwecken, Münzen, Medaillen, Sachen aus Gold, Silber oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände und Antiquitäten. Die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme ist die im Schadenfall vereinbarte Höchstentschädigung in der Hausratversicherung. Die Versicherungssumme sollte dem Versicherungswert entsprechen. Die Versicherungssumme ist die Grundlage für die Beitragsberechnung.

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Wasser aus Wasserbetten

Wird nicht von allen Versicherungsgesellschaften in die Hausratversicherung mit eingeschlossen.

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Rußschäden / Brand

Nicht immer muss ein Haus oder eine Wohnung brennen. Es gibt die unterschiedlichsten Ursachen für einen Brandschaden. Eine genaue Definition, was versicherungstechnisch unter den Begriff Feuer fällt, gibt der § 4 Nr. 1 VHB 2001: Ein Feuer ist ein Verbrennungsvorgang mit Lichterscheinung (Flamme, Glut, Funken). Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Feuer ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Als bestimmungsgemäße Herde bezeichnet man z. B. Öfen aller Art, Kamine, Kerzenflammen, Feuerzeuge, Zigarettenglut etc. Unter den Versicherungsschutz Brand fällt das Verbrennen oder Anbrennen, Verrußen, Versengen durch Funkenflug eines Schadenfeuers, Verformung von Sachen, Rauchschäden (Wäsche/Bücher), also alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden eines Feuers.

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