Bauartklassen

Entsprechend der Feuergefährlichkeit von Gebäuden werden diese versicherungstechnisch durch den GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) in sog. Bauartklassen eingeteilt.

Es gibt 5 Bauartklassen (kurz: BA-Klassen). Entscheidend für die Einstufung in die Bauartklassen sind die Bauweise der Außenwände und des Daches; keine Rolle spielen hingegen die Art der Beheizung oder die sonstige Nutzung des Gebäudes. Einige Unternehmen verzichten auf die Unterteilung des Tarifes nach Bauartklassen. Andere erheben nur einen Zuschlag für Ried-, Stroh- oder Holzdach.

Im Einzelfall muss gegebenenfalls abgeklärt werden zu welcher Bauartklasse das Gebäude angehört. Oft geben darüber der Architekt, oder die Bau-Unterlagen des Hauses aufschluss.

Die Bauartklassen setzen folgende Bedingungen voraus:

Bauartklasse Aussenwände Dacheindeckung
BAK I Massiv (Mauerwerk, Beton u. ä.) hart: z. B. Ziegel, Schiefer,Betonplatten,Asbestzementplatten, Metall,gesandete Dachpappe, Holzzement, Presskies, Kunststoff
BAK II Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus anderem Material als Holz oder Kunststoff(z. B. Profilblech, Asbestzement)
BAK III Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung,Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art,Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff,Gebäude mit einer oder mehreren offenen Seiten hart: z. B. Ziegel, Schiefer,Betonplatten,Asbestzementplatten, Metall,gesandete Dachpappe
BAK IV wie Klasse I oder II weich: (z.B. vollständige oderteilweise Eindeckung mit Holz.Ried, Schilf, Stroh o.ä.)
BAK V wie Klasse III

Bauartklassen für Fertighäuser

Fertighausgruppe Aussenwände Dacheindeckung
FHG 1 In allen Teilen - einschließlich der tragenden Konstruktion - aus feuerbeständigen Bauteilen hart: z. B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe
FHG 2 Fertighaus in Leichtbauweise, Fundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dgl., Umfassungswände und tragende Konstruktion nach innen und außen mit feuerhemmenden, nichtbrennbaren Baustoffen ummantelt bzw. verkleidet (z. B. Putz, Klinker, Gipsplatten; nicht jedoch Metall oder Metallfolien)
FHG 3 Wie Fertighausgruppe 2, jedoch ohne feuerhemmende Ummantelung bzw.
Verkleidung
hart: z. B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe