Online Rechner und Vergleich für eine Private Haftpflichtversicherung (PHV)
Mit dem Haftpflicht-Rechner können Sie eine Vergleichsrechnung selbst erstellen und eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Eine Private Haftpflicht (PHV) erstattet die Kosten (bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme), die aus selbstverschuldeten Schäden entstanden sind. Und zwar Schäden, die man Dritten zugefügt hat und eine Schadenersatzpflicht zur Folge haben. Dies betrifft Schäden und Kosten, die in unbegrenzter Höhe auftreten können und somit die materielle Existenz des Versicherten gefährden. Die Private Haftpflichtversicherung kann sich auch auf die Familie ausweiten, wie Kinder und Ehegatten und die Leistungen mit im Vertrag enthalten sind, für alle im Haushalt des Versicherten lebenden Personen. Ist man selbständig oder Unternehmer so benötigt man eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Beim Abschluß einer PHV ist darauf zu achten, daß die Mindeststandards des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GdV) enthalten sind. Diese werden in den "Allgemeine Haftpflicht Versicherungsbedingungen" aufgeführt.
Einige andere wichtige Punkte sind:
- die Mindestversicherungssumme sollte 3 Mio. € pauschal sein.
- die Versicherungssumme für Mietsachschäden sollte bei mind. 300.000 € liegen .
- Bei volljährigen, unverheirateten Kindern sollte man berücksichtigen, daß Betriebspraktika von Schülern und die Wartezeit bis zu einem Jahr bis zum Beginn einer Ausbildung oder eines Wehrdienstes mitversichert sind.
- Bei nicht ehelichen Partnerschaften sind Regressansprüche der Sozialversicherungsträger und Arbeitgeber mitversichert.
- das private Hüten fremder Hunde ist mitversichert.
- das Hüten fremder Pferde, sowie das Benutzen fremder Fuhrwerke (ohne Ansprüche der Halter und Eigentümer von Pferd und Fuhrwerk) ist mitversichert.
- eine Tätigkeit als Tagesmutter (falls nicht gewerblich) ist mitversichert.
- Allmähligkeitsschäden sind bis zur Höhe von 3 Mio. € versichert.
- Vorsorgedeckung sind bis zur Höhe von 3 Mio. € mitversichert.
- Vermögensschäden sind bis zu 50.000 € mitversichert.
- Das Gewässerschaden-Risiko für im Haushalt übliche gewässerschädliche Stoffe wie Farben, Lacke, Heizöl, etc. in Kleingebinden bis 50l/KG ist mitversichert. Folgende Risiken können in den Versicherungsschutz mit einbezogen werden und sind in der Standardpolice i.d.R. nicht enthalten:
- aktiver Rechtschutz: die eigene Haftpflichtversicherung übernimmt hier die Kosten für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Schädiger.
- Ausfalldeckung: hier übernimmt die eigene Haftpflichtversicherung die Zahlungsverpflichtungen des Schädigers, wenn dieser keine eigene Haftpflichtversicherung besitzt oder die Mittel zur Zahlung nicht aufbringen kann.
- Längerer Auslandsaufenthalt: der übliche Versichersicherungsschutz der Haftpflichtversicherung leistet im Ausland nur vorübergehend. Es besteht die Möglichkeit diesen Schutz auf mindesten 1 Jahr auszuweiten.
- Erstattung von gegenseitigen Schäden: gegenseitige Schäden werden in einer Familie normalerweise nicht erstattet, können in den Versicherungsschutz mit einbezogen werden.
- Versicherungsschutz bei Einliegerwohnung: das Vermieterhaftpflichtrisiko bei Einliegerwohnungen im selbstgenutzten Einfamilienhaus wird hier mit eingeschlossen. In einem Mehrfamilienhaus ist eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht notwendig.
- Einschluß von Eigentumswohnungen: Der Haftpflichtschutz ist auf vermietete Eigentumswohnungen ausgedehnt. Hier sind mengenmäßige Begrenzungen zu beachten.
- Absicherung von fremden Schlüsseln: hat der Versicherte eine fremden Schlüssel verloren, so kann das Auswechseln der Schlösser mitversichert werden.
- Verlust von eigenen Schlüsseln: es gibt die Möglichkeit den Verlust von eigenen Schlüsseln für eine Zentrale Schließanlage extra zu versichern.
- Hausbesitzer mit Öltank: der Besitz eines Öltanks als Hausbesitzer birgt die Gefahr der Gewässerverschmutzung, was ein hohes finanzielles Risiko bedeutet. Es gibt für dieses Risiko auch die Möglichkeit der Gewässerschaden-Haftpflicht.
- Schäden durch häusliche Abwässer: Undichte Waschmaschinen oder Abwasserleitungen können durch Abwasser Schäden verursachen, die in den Versicherungsschutz extra miteinbezogen werden müssen.
- Aufsichtspflichtverletzung: normalerweise prüft die Versicherung bei einem Schaden durch Kinder verursacht, inwieweit die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und hier kann es bei Versäumnissen zu Leistungsproblemen kommen. Hat man diese Leistung mit in den Vertrag hineingenommen, verzichtet die Versicherung auf die Prüfung der Aufsichtspflicht.
- Gefälligkeitshandlungen: treten im Rahmen einer Gefälligkeitshandlung z.B. beim Umzug helfen, Schäden auf, so ist dies normalerweise nicht mit versichert. Durch eine Mitversicherung leistet die Versicherung auch bei leichtfertigem oder leicht fahrlässigem Verschulden.